Rede von LH Dr. Jörg Haider
3. März 2001
Gedenkfeier der Sudetendeutschen Landsmannschaft
Sehr geehrter Herr
Parlamentspräsident, verehrte Ehrengäste, meine Damen und Herren, liebe
Angehörige der Sudetendeutschen Landsmannschaft.
Diese
alljährlich wiederkehrende Gedenkfeier wurde heuer unter das Generalthema
„Selbstbestimmung im Jahre 2001, im dritten Jahrtausend“ gestellt. Diese Frage
ist mehr als berechtigt. Denn die
Geschichte lehrt uns, dass all die Verwerfungen und tragischen Ereignisse, die
Europa im 20. Jahrhundert erfasst hat, nicht davon Kunde geben, dass das
Selbstbestimmungsrecht der Völker auch eine umfassende Wirksamkeit erlangte.
Wir sind
heute zusammengekommen, um in einem würdigen Gedenken der Opfer zu erinnern,
die erbracht wurden, um dieses Selbstbestimmungsrecht durchzusetzen. Es ist
dies eine Begegnung, die wir auch am Beginn des dritten Jahrtausends mit der
tragischen Geschichte eines Volkes durchführen.
Die Tragik
der Sudetendeutschen hat nicht nur das 20. Jahrhundert bestimmt. Sie wird uns
auch sicherlich noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Es ist die Geschichte
eines Teils des alten Österreichs, der in den Umbruchzeiten des Jahres 1918 den
Versuch gemacht hat, sich seinen Stellenwert in einem neuen politischen
Gemeinwesen, in der Republik Österreich,
zu sichern. Wenn nun in der
sogenannten modernen Geschichtsschreibung der Versuch unternommen wird, die
Dinge so darzustellen, als sei die Vertreibung als Folge der Ereignisse nichts
anderes gewesen, als dass lästige politische Söldner oder eine Kolonialmacht,
die eine geraume Zeit ein bestimmtes Gebiet beherrschte, weggeschickt wurden,
so ist das schlichtweg falsch.
Wir wissen,
dass die Sudetendeutschen mehr als 700
Jahre Geschichte, Kultur und Wirtschaft in ihrer Heimat nachhaltig geprägt
haben. Wir wissen aber auch, dass sie nicht zuletzt deshalb aus ihrer Heimat
verdrängt worden sind, weil das jene Gebiete waren, die zu den blühendsten,
auch in wirtschaftlicher Hinsicht, in der alten österreichisch-ungarischen
Monarchie gezählt haben. So waren 76 % des industriellen Kapitals und der
industriellen Wertschöpfung in diesem relativ kleinen Raum der Monarchie
konzentriert gewesen. Vielleicht ist das Sudetenland gerade deswegen so
umstritten und umgekämpft gewesen. Es ist daher positiv, wenn die neue
österreichische Bundesregierung erstmals nach vielen Jahrzehnten eine ist, die
sich auch dieser geschichtlichen Frage der Altösterreicher stellt und die
Entschlossenheit aufbringt, auch im Interesse der geschichtlichen Wahrheit für
diese Altösterreicher entsprechende Weichen zu stellen.
Sehr geehrte
Damen und Herren, es kann nicht sein, dass Geschichte ungleichgewichtig
aufgearbeitet wird. Wenn man mit großem Elan daran geht, einen Teil der
österreichischen Geschichte zu bewältigen, wie jenen der Restitution von
Vermögen der emigrierten Juden, und damit auch mit diesem Kapitel der
Geschichte nach vielen Jahrzehnten ins Reine kommt, dann ist es unverständlich,
wenn über die Frage der Vertreibung und des Schicksals der Heimatvertriebenen der
Mantel des Schweigens gebreitet werden soll.
Die Begegnung mit der tragischen Geschichte der
Sudetendeutschen ist für mich als Kärntner Landeshauptmann aber auch eine
Begegnung mit vielen Mitbürgern meines Bundeslandes, die zum Kreis der
Heimatvertriebenen zählen. Die Altösterreicher deutscher Muttersprache gehören
zu den besten und haben ganz wesentlich dazu beigetragen, dass unser Land nach
1945 so hervorragend aus den Trümmern wiederaufgebaut wurde und unserer Jugend
damit eine gute und gesicherte Zukunft in einem blühenden Land ermöglicht
werden kann.
Ich sage das vor allem im Bewusstsein als
Landeshauptmann, der sehr viel mit seinen heimatvertriebenen Mitbürgern zu tun
hat, und der sie menschlich sehr gut kennen und auch schätzen gelernt hat. Denn
ich weiß, dass diese Menschen zwar ihre alte Heimat fest im Herzen tragen, aber
die neue Heimat lieben gelernt haben. Das ist eine ganz entscheidende
Grundlage, um ein Gemeinwesen nicht nur materiell, sondern auch ideell zu
gestalten.
Zur gleichen Zeit, als das Schicksal der
Sudetendeutschen seinen Lauf nahm, galt es auch im südlichen Teil Österreichs
harte Entscheidungen zu treffen. Der Kärntner Freiheitskampf des Jahres 1918/19
ist vielen bekannt. Auch uns drohte ein ähnliches Schicksal wie das der
Sudetendeutschen zu treffen. Das Gebiet südlich der Drau hätte eigentlich dem
SHS-Staat zugeschlagen werden sollen. Unsere Sache in Kärnten ist besser
gelaufen, als jene der Sudetendeutschen. Die Kärntner Bevölkerung hat durch die
Gunst der historischen Ereignisse die Chance bekommen, vom
Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen, und hat eine klare Entscheidung für
ein freies und ungeteiltes Kärnten bei der nahen Republik Österreich getroffen.
Diese Chance hat man den Sudetendeutschen in jenen Zeiten nicht geboten. Es war
ein Strohhalm, an den sich die Sudetendeutschen geklammert hatten. Denn das
Selbstbestimmungsrecht hatte damals noch keine Tradition. Der amerikanische
Präsident Wilson hat es verkündet, aber es war damals für viele eigentlich mehr
eine plakative, politische Position, denn ein reales Instrument zur
Durchsetzung. Trotzdem: Die Sudetendeutschen nahmen diese Botschaften vom
Selbstbestimmungsrecht der Völker, das auch jenen in der ehemaligen
österreichisch-ungarischen Monarchie nunmehr aufzuteilenden Völkern zuteil
werden sollte, dankend an. Es ging immerhin um 3,5 Millionen Menschen in einem
geschlossenen Siedlungsraum, den sie über die Jahrhunderte kulturell und
wirtschaftlich geprägt hatten.
4. März 1919 –
Der Beginn eines Kreuzweges
Dieses Selbstbestimmungsrecht sollte allerdings
durch eine Politik der vollendeten Tatsachen, wie sie das tschechische Militär
gemacht hat, verhindert werden. Die Annexion des Sudetenlandes, wie sie schon
in den letzten Monaten und Wochen des Jahres 1918 stattfand, war nicht ein
ungedeckter Übergriff des tschechischen Militärs, ehe das
Selbstbestimmungsrecht der Völker, wie es die Friedensverhandlungen in Paris
vorsahen, durchgesetzt werden konnte. Die Annexion des Sudetenlandes durch das
tschechische Militär war vielmehr erst – das wissen wir heute - durch die Billigung Frankreichs möglich
geworden.
Am 4. November 1918 sagte Minister Rašin bereits in einer Rede: „Das Selbstbestimmungsrecht ist eine schöne
Phrase, aber jetzt wo Entente gesiegt hat, entscheidet nur mehr die Gewalt.“
Und im Februar 1919 hat Präsident Masaryk in einem Interview mit der
französischen Tagezeitung „Le Monde“ gemeint: „Ich bin aber überzeugt, dass dort auch im Sudetenland eine rasche
Entgermanisierung stattfinden wird.“
Der Beginn dessen war am 4. März 1919 unübersehbar:
Unschuldige Frauen, Kinder, Erwachsene fielen der Willkür der tschechischen
Soldateska zum Opfer. Trotz der immer wieder erfolgten Eingaben eines politischen
Gesandten, der dieses wahllose Niederschießen von schuldlosen Menschen
anprangerte, bedarf es keiner Veränderung der Position. Der 4. März 1919 ist
der Beginn des Kreuzweges, den die Sudetendeutschen über Jahrzehnte gehen
mussten und der das beschwerliche und blutige Schicksal dieser Volksgruppe
zeichnet. Es ist ein Kreuzweg im Kampf um die eigene Heimat, der in der
Vertreibung nach dem Ende des 2. Weltkrieges im Jahre 1945 gipfelte, bei der
mehr als 241.000 unschuldige Menschen zu Tode gekommen sind.
Überall auf der Welt wird heute auf die Einhaltung
des Völkerrechtes größter Wert gelegt. Ethnische Säuberungen werden nicht nur
öffentlich angeprangert, es werden internationale Tribunale eingerichtet, die
die Verantwortlichen mit Sanktionen eindecken und die Täter verurteilen sollen.
Ob im Kosovo, ob in Uganda, ob Äthiopien, überall wird ethnische Säuberung und
Vertreibung bekämpft. Das Weltgewissen ist wach, wenn es um die Durchsetzung von
derartigen Maßnahmen des Völkermordes geht. Umso mehr ist es verwunderlich,
dass im Kerne Europas das Unrecht, das den Sudetendeutschen zugefügt wurde,
eigentlich mit Schweigen durch das sogenannte Weltgewissen quittiert wird. Es
kann keinen Unterschied machen, ob es sich dabei um Opfer handelt, die auf der
Seite der Sieger oder der Besiegten stehen. Völkerrecht muss umfassend gelten
und kann nicht mit der Frage der Stärke von Sieg und Niederlage zusammenhängen.
Wenn dieses Europa ein Europa der Menschenrechte
sein soll, dann muss es sich als sogenannte Wertegemeinschaft auch der Frage
dieser Vertreibung endlich stellen und eine klare Antwort darauf geben. Dabei
geht es nicht um Rache, auch nicht um billigen Triumph über andere, sondern
einfach um die ungeschmälerte und ungeteilte Durchsetzung und Geltung der
Menschenrechte für Altösterreicher deutscher Muttersprache.
„Minderwertige
Untertanen eines slawischen Staates“
Es geht auch nicht darum, die Völker anzuklagen,
sondern jene Verbrecher namhaft zu machen, die diese Völker angestiftet haben.
Denn die Völkergemeinschaft wurde in den Jahren 1918/19 durch das Verhalten der
tschechischen Politik gehörig in die Irre geführt. Erinnern wir uns an das
schriftliche Bekenntnis von Eduard Beneš, der der Völkergemeinschaft in Paris
versprochen hatte, dass es so etwas wie ein Schweizer Gemeinwesen im neuen
tschechischen Staat geben würde, das auch der Sudetendeutschen Volksgruppe
volle Rechte und Autonomie einräumen würde. Davon war später nicht mehr die
Rede. Erinnern wir uns daran, dass diese schönen Versprechen letztlich auch
dazu geführt haben, dass alle Petitionen, die in der Folge im Laufe der Jahre
an den Völkerbund gerichtet worden waren, ohne Erfolg abgeschmettert wurden.
Der britische Botschafter, Sir Henderson, hat 1938 sehr eindrucksvoll seiner
Regierung eine Mitteilung gemacht. Als es um die Frage des Anschlusses des
Sudetenlandes an das damalige Deutsche Reich gegangen ist, meinte er: „Ein Krieg, um die Welt vor einer deutschen
Politik des Gebrauchs nackter Gewalt zu retten, hat meiner Ansicht nach alle moralischen Gründe für sich. Ich kann es
jedoch nicht einsehen, dass wir uns in diesem 20. Jahrhundert mit seinen
Grundsätzen der Nationalität und des Selbstbestimmungsrechtes auf moralischem
Boden befinden würden, wenn wir Kriege führen, um 3,25 Millionen Sudetendeutschen zu zwingen, minderwertige Untertanen
eines slawischen Staates zu bleiben.“
Henderson hatte erkannt, welche Gefahr von dieser Strategie ausgegangen wäre.
Um weitere Konflikte im Herzen von Europa zu verhindern, führte dies in der
Folge denn auch zum klaren Auftrag der Alliierten, dass 100 % des Territoriums
des Sudetenlandes an Deutschland geschlagen werden sollte. Beneš versuchte
abermals eine andere Lösung, indem er vorschlug, etwa 1,5 bis 2 Millionen
Sudetendeutsche mit ihrem Siedlungsgebiet an Deutschland abzutreten. Jedoch vor
dem Hintergrund, dass Tschechien im
verbleibenden Restsudetengebiet sodann nicht nur eine ruhige industrielle
Kompetenz hätte, sondern auch erstmals bevölkerungsmäßig über eine klare
Mehrheit verfügen würde.
Das Münchner Abkommen vom 29. September 1938
besiegelte die Entscheidung der Alliierten. Wer aber glaubt, dass damit
eigentlich die Durchsetzung des Willens des damaligen Führers des Deutschen
Reiches erfolgte, der befindet sich im Irrtum. In Wirklichkeit hatten die
Alliierten sein Konzept ordentlich durcheinander gebracht, was auch durch
seinen Ausspruch, dass Chamberlain seinen Einzug in Prag verdorben hätte, ganz
nachhaltig unterstrichen wird. Beneš gab aber nicht auf. Bereits im Mai 1941
sprach er von der Notwendigkeit eines sogenannten Bevölkerungstransfers. Die
Ereignisse der einsetzenden Vertreibung ab Mai 1945 kennen wir. Angesichts der
heute bekannten historischen Fakten können wir sagen, dass dies kein spontaner
Racheakt der tschechischen Bevölkerung gegenüber den Sudetendeutschen gewesen
ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine langgeplante Vertreibung, die
spätestens im Jahre 1918 als Idee begann und 1945 als Ausbruch des
Nationalismus und Panslawismus ihren Höhepunkt fand.
Das sind die historischen Fakten, meine sehr
geehrten Damen und Herren. Der 5. und 6. Mai 1945 sind zum Symbol für den
Beginn des grausamen letzten Aktes in der Geschichte der Sudetendeutschen-Vertreibung
geworden. Ganz Prag war erleuchtet von menschlichen Fackeln. Sudetendeutsche wurden mit Benzin übergossen und
angezündet, ob Alte, ob Junge, ob Frauen, ob Männer. Und Beneš redete seinen
Leuten ins Gewissen: „Es ist ihnen,“
sagte er, „und allen von uns wohl klar,
dass die Liquidierung der Deutschen hundertprozentig sein muss.“ Das war es
nahezu, denn immerhin wurden über seinen Erlass 1.215 Konzentrationslager, über
800 Straflager und 215 Spezialgefängnisse errichtet, in denen Sudetendeutsche
interniert wurden, um sich das Problem vom Hals zu schaffen. Manche dieser
Lager wurden erst 1950 aufgelassen. Besonders bemerkenswert ist die Rede von
Beneš am 3. Juli 1945 in Tabor, wo er sagte: „Ich erteile allen Narodni Vibor, also den Nationalausschüssen, strengen
Befehl, unseren Leuten im Grenzgebiet Platz zu verschaffen. Werft die Deutschen
aus ihren Wohnungen und macht für die unsrigen Platz. Alle Deutschen müssen
verschwinden. Was wir im Jahre 1918 durchführen wollten, erledigen wir jetzt.
Damals schon wollten wir alle Deutschen abschieben, Deutschland war aber noch
nicht vernichtet und England hielt uns die Hände. Jetzt aber muss alles
erledigt werden. Kein Deutscher Bauer darf auch nur einen Quadratmeter Boden
unter den Füßen haben, kein deutscher Gewerbe- oder Geschäftsmann darf sein
Unternehmen weiterführen. Wir wollten es eigentlich auf eine etwas feinere
Weise zur Durchführung bringen, aber dann kam uns das Jahr 1938 dazwischen. All
dessen muss sich jeder Narodni bewusst sein und rasch handeln.“
Ein klarer
Auftrag, der auch in der Folge entsprechend umgesetzt worden ist. Geplanter
Völkermord, der - vorausbedacht und
beabsichtigt - seinen Ausgang in den Ereignissen des 4. März 1919 genommen hat.
Alles war klar geplant. Und auch die tschechische Verfassung vom 9. Mai 1945
erklärte die Deutschen dieses Gebietes zu Feinden. Es folgten die
Beneš-Dekrete. Sie machten die Menschen
vogelfrei und waren die formale Grundlage für die blutige Orgie gegen
Schuldlose. Die Beneš-Dekrete sind ein Dokument des Ungeistes, der - wie in
vielen anderen Fällen auch - Europa immer wieder in die Katastrophe gestürzt
und tiefe Abgründe geschaffen hat.
Nach dem Ende
des Krieges geschaffen und bis heute noch in Kraft werden diese Dekrete
nicht zuletzt deshalb gegen besseres Wissen und Gewissen verteidigt, weil jene,
die sich damals an den Vertreibungshandlungen beteiligten, nicht nur einer
generellen Amnestie unterzogen wurden, sondern auch das Eigentum, das sie sich
widerrechtlich angeeignet hatten, in ihren Besitz integrieren durften. Ich glaube daher, dass diese Sicht der Dinge
nichts mit Revanchismus zu tun hat, sondern einfach ein Hinweis darauf ist,
dass in diesem Europa von Menschenwürde
und Menschenrechten erst dann die Rede sein kann, wenn menschenverachtende
Dokumente, wie jene von Beneš, endlich der Vergangenheit angehören.
Wie grausam die geplante und durchdachte Vertreibung
von hunderttausenden Menschen gewesen ist, belegt ein beachtenswerter Artikel,
den der sicherlich nicht der Konspiration mit den Deutschen verdächtige und
spätere Bundeskanzler Willi Brandt als Nachrichtenkorrespondent für Norwegen im
Jänner 1946 verfasst hat. Im Detail wird darin berichtet, welch schreckliche
Taten die tschechischen Soldaten an unschuldigen Sudetendeutschen verübten, wie
es den Gefangenen ergangen ist, die des Nachts draußen auf dem Felde mit dem
Gesicht nach unten lagen und erschossen wurden, wenn sie den Kopf hoben. Es
wird daran erinnert, was unschuldige Kinder erdulden mussten, wenn sie ihre
Position nur um zwei Schritte veränderten und daraufhin serienweise erschossen
wurden, was Frauen erlitten hatten, die halbtot geprügelt wurden, bevor man sie
vergewaltigte, und wie Mütter sich das Leben nahmen, nachdem man ihnen die
Kinder geraubt hatte. Das alles dokumentiert jemand, der nicht im Verdacht
steht, besondere nationale Empfindungen für das Deutschtum gehabt zu haben.
Kein geringerer als Willi Brandt.
Bis heute aber gibt es ein Schweigen über diese
Dinge. Und es bleibt der Sudetendeutschen Landsmannschaft und dem Zusammenhalt dieser Volksgruppe
vorbehalten, von sich aus immer wieder auf dieses Unrecht aufmerksam machen.
Die öffentlichen und veröffentlichten Meinungen gehen, wie wir wissen, sehr
stark auseinander. In der veröffentlichten Meinung finden wir von diesen
Ereignissen sehr wenig. Denn sie könnten der Grund sein, dass in einer Zeit der
Erweitung der Europäischen Union über Dinge geredet wird, die notwendigerweise
zu erledigen sind, wenn die Europäische Union sich erweitern und eine
Friedensgemeinschaft sein will.
Dieses Schweigen macht deshalb so betroffen, weil
jeder, der nicht dazu schweigt, sofort durch die kollektive Abwehr der
veröffentlichten Meinungsmacher beschuldigt wird, einer extremen Gesinnung
anzuhängen. Ich hätte mir gewünscht, dass nach Jahrzehnten dieser
fürchterlichen Vertreibungen und angesichts der Tatsache, dass es Hunderte
Gefängnisse gegeben hat, in denen Tausende Menschen nicht nur massakriert
sondern auch zu Tode gekommen sind, es wenigstens einmal ein österreichischer
oder deutscher Politiker der Mühe wert gefunden hätte, dort eine Blume niederzulegen.
Aber was soll man sich von einer politischen Elite in unserem Europa erwarten, zu der sich
auch jene zählen, die noch vor wenigen Jahren deklarierte Sympathie für
demokratiefeindlichen und staatsgefährdenden Terrorismus bekundet haben und
heute außenpolitische Lenker eines Staates sind. Was soll man sich von einer
politischen Elite erwarten, für die Gewalt gegebenenfalls auch ein Mittel der
Politik ist.
Ich glaube, wir tun gut daran, uns nicht zu
verschweigen. Ein friedliches und freies Europa wird nur dann umfassend
sichergestellt werden können, wenn nicht Kollektivschuldurteile getätigt
werden, sondern wenn auch in den Köpfen der jüngeren Generation die
Gedächtnislast für das, was dieses Europa geteilt, gespalten und erniedrigt
hat, wach gehalten wird. Auch die Republik Österreich trägt Verantwortung für
unsere Altösterreicher deutscher Muttersprache. Es kann nicht sein, dass ihre
Geschichte unter das sogenannte Diktat des Schlussstriches fällt. Der macht
erst dann Sinn, wenn auch die Wahrheit zum Durchbruch gekommen ist. Die
institutionellen Einrichtungen dafür haben wir im eigenen Land verfügbar! Dank
eines Geschenks der Europäischen Union ist in Wien das Zentrum einer
Beobachtungsstelle für Rassismus in Europa eingerichtet. Ich denke, dieses
Zentrum sollte mit wirklichem Leben erfüllt werden, denn die Beobachtung
demokratischer, politischer Bewegungen und Regierungsparteien im eigenen Land
macht wohl wenig Auftrag und gibt dem entsprechend wenig Ergebnisse. Ich würde
dieser Beobachtungsstelle für Rassismus auf alle Fälle empfehlen, sich mit den
nördlichen Nachbarn auseinanderzusetzen und die Frage zu stellen: „Warum
diskutieren wir bis heute nicht die Aufhebung der Beneš-Dekrete und verlangen
wir nicht endlich eine menschenwürdige gerechte Behandlung auch der Heimatvertriebenen in Europa?“
Wenn es eine Erweiterung der Europäischen Union
gibt, dann müssen in einer Wertegemeinschaft auch diese Fragen eine
entscheidende Rolle spielen. Ich bin durchaus nicht einer Meinung mit dem, was
die offizielle österreichische Außenpolitik dann und wann in den letzten Monaten
geäußert hat. Man kann nicht sagen, das ist eine Sache, die nicht auf EU-Ebene
diskutiert wird. Es ist eine Sache, die auf EU-Ebene gelöst werden muss, wenn
wir innerhalb Europas Wertvorstellungen, Menschenwürde und Menschenrechte ernst
nehmen und sie zur Grundlage unserer Freiheitsordnung machen wollen.
Das gilt gleichermaßen für den Beitritt Tschechiens,
wie für den Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union, wo es um die Aufhebung
der diskriminierenden Avnoj-Beschlüsse geht. Ich kann mir nicht vorstellen,
dass eine Gemeinschaft, die es für sich in Anspruch nimmt eine Wertgemeinschaft
zu sein und durch einen demokratischen Regierungswechsel in Österreich sofort
in höchste Alarmbereitschaft versetzt worden ist, nicht erkennt, dass hier die
Qualität der Betrachtung durchaus unterschiedlich sein kann. Ein demokratischer
Regierungswechsel gefährdet die Wertegemeinschaft nicht! Sehr wohl aber eine
Missachtung von Menschenrechten und die Missachtung eines ungesühnten und unverjährten Genozids. Das kann niemals die
Grundlage einer Freiheitsgemeinschaft für ganz Europa sein.
Es wird jetzt wieder der Versuch unternommen, einer
klaren Entscheidung in dieser Sache zu entgehen, indem man davon spricht, „es
handle sich ohnehin um ein totes Recht,
das nicht mehr diskutiert werden müsse“ oder um „totes Unrecht“, was an sich ja schon ein qualitativer Fortschritt
wäre. Dann wundere ich mich aber, warum Sudentendeutsche Bürger, die bei den
tschechischen Behörden um die Wiedereinsetzung in ihren Besitz und ihr Eigentum
angesucht haben, bis heute noch Briefe bekommen, wie jener, der mir hier
vorliegt, datiert mit 29. Mai 1999, indem das Finanzministerium in Tschechien
mitteilt: „Die Tschechische Rechtsordnung ermöglicht nicht die Rückgabe des
konfiszierten Eigentums und auch keine finanzielle Entschädigung für das
Eigentum, das der Frau N.N. in Tschech. aufgrund des Dekretes des Präsidenten
der tschechischen Republik C 108/1945 konfisziert wurde. Dieses Dekret ist
weiterhin Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung.“
Also: Wenn das amtierende Finanzministerium davon
spricht, dass es sich hier um aktuelles
geltendes Recht handelt, dann sollten wir Österreicher uns im diplomatischen
Gespräch oder als Vertreter der Europäischen Union bei den
Erweiterungsverhandlungen nicht damit abspeisen lassen, dass es sich hier
ohnedies um totes Recht handelt, das eigentlich niemanden mehr interessiert.
Dieses Recht wird bis heute angewandt. Und solang es angewandt wird, ist es
Unrecht. Und solang es Unrecht ist, kann nichts Rechtes drauf gedeihen. Das
muss die Europäische Union allen klar machen, die zukünftig Mitglieder in einer
Friedens- und Freiheitsgemeinschaft
Europas sein sollen.
Wir sollten daher auch aus Anlass dieses Gedenkens
deutlich machen, dass, wenn es sich auch um eine kleine Gruppe von
Heimatvertriebenen handelt, dieses Thema deshalb nicht unbedeutet ist. Denn was
den Sudetendeutschen und anderen heimatvertriebenen Altösterreichern deutscher
Muttersprache widerfahren ist, kann überall, auch in Europa, wieder Platz
greifen. Es muss einen Maßstab und ein
Werturteil bei der Entscheidung von Recht und Unrecht geben, das für alle
gleichermaßen Gültigkeit hat.
Wir wollen dieses Gedenken zum Anlass nehmen, um uns
dankbar jener zu erinnern, die das Leben gelassen hatten. Dankbar jener zu
erinnern, die aus Liebe zur Heimat auch das höchste Gut, das sie besitzen,
hingegeben haben. Es wird wichtig sein, dass dieses Vermächtnis auch in den
Köpfen und im Denken der jüngeren Generation unseres Staates verankert ist. Die
Tätigkeit der Landsmannschaften und der Heimatvertriebenen-Verbände ist
unendlich wichtig. Ich freue mich daher, dass es gelungen ist in den
Verhandlungen mit dem Finanzminister sicherzustellen, dass es ab diesem Jahr
die Möglichkeit gibt, einen Fonds oder eine Stiftung für die Sudetendeutsche
Landsmannschaft einzurichten, die vonseiten der Republik Österreich mit 55
Millionen Schilling und - ich hoffe - vonseiten der Länder mit weiteren 45
Millionen Schilling gespeist wird, damit ihre wichtige Arbeit nicht zuletzt für
die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechtes in Europa auch in Österreich
erfolgreich weitergeführt werden kann.
Es wird
darüber hinaus erstmals auch im Rahmen einer Kooperation von ORF und SAT 3 eine umfassende Dokumentation über das
Schicksal der Altösterreicher nach dem Zusammenbruch der
österreichisch-ungarischen Monarchie geben. Eine Produktion, die im Herbst ausgestrahlt
werden wird. Auch sie soll ein Beitrag dazu sein, um vor allem jenen, die mit
dieser Zeit bisher wenig anfangen konnten, ein bisschen mehr Verständnis für
die Position von Heimatvertriebenen zu übermitteln. Denn natürlich ist es so,
dass die Geschichte von den Siegern geschrieben wird. Auf die Dauer wird die
Geschichte aber nur Bestand haben, wenn die Wahrheit durchsetzbar ist. Die
Wahrheit ist nur dann durchsetzbar, wenn wir auch die Bereitschaft haben, sie
weiterzutragen, und auch gegen Widerstände durchzusetzen. Die Geschichte des 20.
Jahrhunderts beweist es. Die Kunststaaten, die nicht auf der Grundlage eines
freien Selbstbestimmungsrechtes der Völker entstanden waren, sind letztlich
auseinander gefallen. Die Tschechoslowakei ebenso wie Jugoslawien, das auch
nicht mehr exsistiert. Auch die künstliche Teilung der Welt in Einflusssphären
durch die Entscheidung von Jalta zeigt, dass all dies nicht von Dauer und
Bestand ist. Gott sei Dank.
Das einzige was dauerhaften Bestand hat, ist das
Recht auf Heimat, das die Menschen einfordern. Nämlich jenes Recht auf Heimat,
das all denen zugesprochen ist, die Wurzeln in einem Lebensraum haben und die
nicht willkürlich durch politische Verhältnisse dieses Rechtes beraubt werden
können. Wenn allenfalls eine vielschichtige Gemengelage von Volkstümern,
Volksgruppen und Kulturen eine freie, gesicherte Zukunft haben will, dann wird
es in erster Linie dieses Recht auf Heimat der Menschen respektieren müssen.
Wenn im 3. Jahrtausend schrittweise dieses Recht auf
Heimat zum selbstverständlichen Bestand der völkerrechtlichen Einigung wird,
dann haben die Opfer des 4. März 1919 auch ihre späte Rechtfertigung gefunden.